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   BFH, 30.05.1990 - V B 49/90   

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https://dejure.org/1990,22004
BFH, 30.05.1990 - V B 49/90 (https://dejure.org/1990,22004)
BFH, Entscheidung vom 30.05.1990 - V B 49/90 (https://dejure.org/1990,22004)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - V B 49/90 (https://dejure.org/1990,22004)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus BFH, 30.05.1990 - V B 49/90
    87, BFHE 158, 152, [BFH 22.06.1989 - V R 34/87] BStBl II 1989, 1007 [BFH 22.06.1989 - V R 34/87]) dargelegt und bei Zweifeln auch bewiesen worden sind, ist als Folge der rechtsmißbräuchlichen Gestaltung für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs des Eigentümers von einer abzugsschädlichen Verwendung der Eigentumswohnung durch Vermietung an den Endmieter (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 12 a UStG 1980) auszugehen.

    Das gilt insbesondere bei der Zwischenvermietung nur einer Wohnung (zuletzt BFH-Urteil vom 22.Juni 1989 V R 34/87, BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 [BFH 22.06.1989 - V R 34/87] unter II.2.a, m.w.N.).

  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 30.05.1990 - V B 49/90
    86, BFHE 151, 247, [BFH 29.10.1987 - V B 109/86] BStBl II 1988, 96 [BFH 29.10.1987 - V B 109/86]) entscheidende Bedeutung nur dann zu, wenn der Antragsteller dargetan hat, daß er ernsthaft mit einem Mietausfallrisiko hat rechnen müssen.

    Im Streitfall, in dem der Antragsteller im Einspruchsverfahren dargelegt hat, daß er die Wohnung als Kapitalanlage ansehe und bewirtschafte, sind jedenfalls keine Risiken vorgetragen worden oder ersichtlich, die der Eigentümer einer Wohnung bei normalen, d.h. im Wirtschaftsleben üblichen Maßstäben sinnvollerweise durch Überlassung der Wohnung an eine Mittelsperson als Mieter und nicht durch Beauftragung einer fachkundigen Person (Hausverwalter) allgemein oder im Einzelfall von sicht abwälzt (vgl. BFH in BFHE 151, 247, [BFH 29.10.1987 - V B 109/86] BStBl II 1988, 96 [BFH 29.10.1987 - V B 109/86]).

  • BFH, 23.02.1989 - V B 60/88

    Rechtsmißbrauch - Gestaltung - Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung -

    Auszug aus BFH, 30.05.1990 - V B 49/90
    88, BFHE 155, 503, [BFH 23.02.1989 - V B 60/88] BStBl II 1989, 396 [BFH 23.02.1989 - V B 60/88] mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 15.12.1983 - V R 112/76

    Zum Versteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 30.05.1990 - V B 49/90
    76, BFHE 140, 375, [BFH 15.12.1983 - V R 112/76] BStBl II 1984, 398 [BFH 15.12.1983 - V R 112/76] unter 3. der Gründe).
  • BFH, 27.09.1990 - IX B 268/89

    Zurechnung der Vorsteuer zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

    Im Streitfall ist durch den zwischenzeitlich ergangenen Beschluß des V. Senats des BFH vom 30. Mai 1990 (Az. V B 49/90), dem sich der erkennende Senat anschließt, geklärt, daß das Zwischenmietverhältnis mit der S-GmbH umsatzsteuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, weil es rechtsmißbräuchlich war.
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